Wer sich für eine kirchliche Hochzeit entscheidet, darf sich auf ein besonders feierliches Hochzeitsfest freuen. Dabei muss man jedoch im Voraus auch einige Dinge in der Planung beachten. Wir fassen für euch die wichtigsten Fragen rund um das Traugespräch mit dem Pfarrer zusammen.
Inhalt
Zuständig ist der Pfarrer der katholischen Pfarre, wo Braut und/oder Bräutigam ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn ihr also kirchlich heiraten wollt, müsst ihr zunächst mit eurer „Heimatpfarre“ Kontakt aufnehmen. Früher war es üblich, dass auch in dieser Kirche geheiratet wird. Das ist heute nicht mehr so.
Zur Anmeldung der Trauung und für die Erstellung des Trauungsprotokolls benötigt ihr folgende Unterlagen:
Es handelt sich um ein Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und dem kirchlichen Verständnis von „Ehe“. Dabei wir das so genannte „Trauungsprotokoll“ erstellt. So wird festgestellt, ob Braut und Bräutigam den nötigen Ehewillen haben oder ob der Trauung ein Hindernis entgegensteht. Auch die Fragen des Brautpaares kommen hier zur Sprache: Warum wollt ihr kirchlich heiraten? Was ist euch wichtig? Sofern der Pfarrer, der mit euch das Trauungsprotokoll bespricht, auch euer Traugeistlicher ist, könnt ihr auch die kirchliche Trauung mit ihm besprechen (Liedauswahl, Gebete, Fürbitten, Wortgottesdienst oder Messe etc.).
Es ist ratsam, das Protokoll circa zwei bis drei Monate vor der kirchlichen Hochzeit zu erstellen, damit ihr in der „heißen Vorbereitungsphase“ eurer Hochzeit mehr Zeit für andere Dinge habt.
Eine kirchliche Trauung ist eine öffentliche Feier. Mit Erlaubnis des Pfarrers eurer „Heimatpfarre“ kann eure Hochzeit auch in einer anderen Kirche stattfinden. Auch wenn ihr darauf keinen Rechtsanspruch habt, so seid ihr auch in jeder anderen Kirche herzlich Willkommen. Kontaktiert dazu einfach das zuständige Pfarramt eurer Wunschkirche.
Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte möglichst frühzeitig geschehen. Da es bei besonders begehrten Kirchen zu Terminknappheit kommen kann, solltet ihr das Pfarramt am besten ein Jahr vor der Hochzeit kontaktieren.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Pfarrer eurer Wohnsitzpfarre die kirchliche Trauung vornimmt. Mit seinem Einverständnis könnt ihr aber auch von einem anderen Pfarrer getraut werden.
Grundsätzlich habt ihr zwei Möglichkeiten, wie eure katholische Trauung ablaufen soll: Als Wortgottesdienst oder im Rahmen einer Heiligen Messe – also mit einer Eucharistiefeier. Weitere Details zu diesem Thema findet ihr in unserem Beitrag „Wortgottesdienst oder Messe?“
In einem Ehevorbereitungsseminar werden wichtige Fragen zur Vorbereitung auf die Ehe besprochen. Es geht um den gemeinsamen Lebensweg als Ehepaar, den Stellenwert des kirchlichen Glaubens und die Werthaltung von Braut und Bräutigam. Aber auch die Herausforderungen der Gesellschaft an das Zusammenleben als Paar werden thematisiert. Der Besuch eines Ehevorbereitungsseminars ist verpflichtend. Weitere Infos und Seminartermine findet ihr unter ehevorbereitung.at
Dies bedeutet, dass bei der kirchlichen Trauungsfeier auch ein Vertreter einer anderen Kirche anwesend ist und auch Teile der Liturgie (z.B. Fürbittgebet, Ansprache, …) übernimmt. Es gibt zwei Möglichkeiten einer „ökumenischen Trauung“: Die Feier findet in einer katholischen Kirche während eines katholischen Wortgottesdienstes statt; dann wird die gesamte Feier vom katholischen Geistlichen geleitet, der auch den Ehekonsens erfragt, während der amtliche Vertreter der Evangelischen Kirche ggf. andere Teile der Feier übernimmt. Findet die Feier in einer evangelischen Kirche statt, ist es umgekehrt. Für eine Trauung im letztgenannten Rahmen braucht der katholische Partner jedoch die Dispens von der „Dispens von der kanonischen Formpflicht“.
Rund um die kirchliche Trauung gibt es viele Mythen, die Brautpaare bei der Planung verunsichern können. Wir räumen an dieser Stelle mit den gängigsten Irrtümern auf.
Muss ich für eine kirchliche Hochzeit gefirmt sein?
Nein, das ist nicht unbedingt notwendig. Wer möchte, kann sich im Rahmen seiner kirchlichen Hochzeitsfeier auch gleichzeitig firmen lassen. Dies ist mit dem Traugeistlichen zu besprechen.
Die Trauzeugen müssen auch in der Kirche sein.
Auch das ist falsch. Bei der Trauung müssen neben dem Brautpaar und dem Geistlichen mindestens zwei weitere Personen, die „Trauzeugen“, anwesend sein. Unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität oder seiner Religion: Jeder Mensch kann Trauzeuge sein. Als Mindestalter gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Mein Partner ist nicht katholisch. Wir können nicht kirchlich heiraten.
Ein weiterer Irrtum, der noch immer weit verbreitet ist. Römisch-katholische Christen haben die Möglichkeit, auch mit einer religionsverschiedenen oder nichtreligiösen Person nach katholischen Ritus zu heiraten. Dazu bedarf es eines Dispenses durch den zuständigen Bischof, der von eurem Wohnsitzpfarrer eingeholt wird. Das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam wird beim Trauungsprotokoll urkundlich nachgewiesen.
Ein Partner ist nicht (mehr) in der Kirche. Wir dürfen daher keine Messe feiern.
Auch das ist falsch. Auch wenn nicht beide Brautleute in der Kirche sind, dürfen beide eine Messe anlässlich ihrer Hochzeit feiern.
Nach einer Scheidung darf ich nicht mehr kirchlich heiraten.
Nach dem katholischen Eheverständnis gilt die Ehe als unauflöslich: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Eine Wiederheirat ist grundsätzlich erst im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. In Einzelfällen können aber auch Ausnahmen gemacht werden. Dazu empfiehlt sich das Gespräch mit der Wohnsitzpfarre.
Weiterführende Informationen rund um das Traugespräch und die kirchliche Trauung findet ihr unter den folgenden Links:
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