Seit 2017 gibt es in Deutschland und seit 2019 nun auch in Österreich die Ehe für alle. Dies bedeutet, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe vor dem Gesetz schließen dürfen. Doch wie sieht es eigentlich mit einer kirchlichen Trauung für Homosexuelle aus? Wir haben uns die Situation für Deutschland und Österreich näher angesehen und verraten euch, ob eine kirchliche Trauung für homosexuelle Paare möglich ist.
Inhalt
Kirchliche Trauung für homosexuelle Paare in Deutschland
Rechtliche Situation: Gesetz seit Oktober 2017 in Kraft
Seit Oktober 2017 ist es in Deutschland möglich als gleichgeschlechtliches Paar zu heiraten. Dieses Gesetz umfasst aber natürlich nur den Gang zum Standesamt. Etwas anders sieht es bei der kirchlichen Trauung für homosexuelle Paare aus.
Römisch-katholische Kirche: Keine offizielle Regelung
Trotz des 2017 gültigen Gesetzes der Ehe für alle, hat die katholische Kirche in Deutschland bis heute keine offizielle Regelungen veröffentlicht, welche eine kirchliche Trauung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht. Die katholische Kirche ist bis heute noch der Meinung, dass die Institution der Ehe Mann und Frau vorbehalten werden soll. Daher sind keine Trauungen bzw. Segnungen in der katholischen Kirche für homosexuelle Paare möglich.
Evangelische Kirche: Entscheidung der Landeskirchen
In der evangelischen Kirche ist es grundsätzlich möglich als homosexuelles Paar getraut zu werden. Hier obliegt die Entscheidung den 20 verschiedenen Landeskirchen in Deutschland. 17 der 20 Kirchen erlauben eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Zu diesen 17 Landeskirchen gehören (Stand: Januar 2019):
- Evangelische Landeskirche in Baden (Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung)
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Segnungsgottesdienst, Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig (Segnungsgottesdienst)
- Bremische Evangelische Kirche (kein Beschluss der Kirchenleitung, Einzelgemeinden haben Entscheidungsfreiheit für Segnungsgottesdienst)
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (Segnungsgottesdienst)
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (Segnungsgottesdienst)
- Lippische Landeskirche (Segnungsgottesdienst)
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (Segnungsgottesdienst)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Segnungsgottesdienst als Amtshandlung)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg (Segnungsgottesdienst)
- Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) (Segnungsgottesdienst)
- Evangelisch-reformierte Kirche (Segnungsgottesdienst)
- Evangelische Kirche im Rheinland (Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung)
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (Kann eine Segenshandlung von PfarrerInnen verantwortet werden, ist ab 1. Januar 2017 nach der vorliegenden Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“ zu verfahren.)
- Evangelische Kirche von Westfalen (Segnungsgottesdienst)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
In Einzelfällen kann es in der evangelischen Kirche zu Ablehnung der Eheschließung kommen. Dies ist der Fall, wenn der Pfarrer der kirchlichen Trauung zwischen einem homosexuellen Paar aus seelsorgerischen Gründen nicht mit sich vereinbaren kann oder sie dem Verständnis der Heiligen Schrift widersprechen.
Die Segnung als solches gilt als kirchliche Amtshandlung und ist ins Kirchenbuch einzutragen. Somit ist die Segnung der Trauung gleich gestellt. Paare, deren Segnung noch nicht ins Kirchenbuch eingetragen wurde, können dies bis zu drei Jahre nach der Segnung nachholen.
Kirchliche Trauung für homosexuelle Paare in Österreich
Rechtliche Situation: Ehe für alle seit 1. Jänner 2019
Seit 1. Jänner 2019 steht die Ehe auch Schwulen und Lesben in Österreich offen. Bereits 2017 urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass die Unterscheidung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft das Diskriminierungsverbot verletzt. Somit dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare ab sofort in Österreich heiraten. Im Umkehrschluss können heterosexuelle Paare ab sofort eine eigetragene Partnerschaft eingehen, die bisher nur Homosexuellen vorbehalten war.
Römisch-katholische Kirche: Keine offizielle Regelung
Wie auch in Deutschland gibt es dazu von der römisch-katholischen Kirche keine offizielle Regelung. Grundsätzlich steht die katholische Kirche in Österreich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aber kritisch gegenüber und kirchliche Trauungen für homosexuelle Paare werden daher nicht vorgenommen. Eine Änderung dieser Auffassung ist für die nächsten Jahre nicht in Sicht.
Evangelische Kirche: Entscheidung (noch) offen
Seit März 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in der evangelischen Kirche heiraten. Einzige Voraussetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe – eine eingetragene Partnerschaft reicht dafür nicht aus. Für diese Paare besteht die Möglichkeit einer „Segnung im seelsorgerlichen Rahmen“.
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