Was bedeutet die Verlobung rechtlich?

2 Minuten Lesezeit

Verliebt, verlobt, verheiratet. Viele künftige Brautpaare entscheiden sich vor der großen Hochzeit für eine Verlobung. Doch was bedeutet die Verlobung rechtlich eigentlich? Wir klären auf.

Die Verlobung rechtlich

Eine Verlobung (auch: „Verlöbnis“) ist das gemeinsame Versprechen und eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Menschen, die sich eine spätere Heirat versprechen. Sie bedarf keiner besonderen Form – auch ein Verlobungsring oder Zeugen sind somit nicht erforderlich. Spätestens die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt gilt als Zeichen der Einigkeit.

Die Personen müssen dabei mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht bereits verheiratet sein. Bei Minderjährigen gibt es noch eine Besonderheit: Hier muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das Familiengericht muss der Sache zustimmen.

Wenn sich Paare verloben, ergeben sich für sie somit keine besonderen Rechte oder Verpflichtungen.

  • Verlobte haben keine erbrechtlichen Ansprüche und genießen auch keine steuerlichen Vorteile.
  • Es gibt kein automatisches Auskunfts- und Besuchsrecht für den verlobten Partner, wenn der andere einen Unfall hat.
  • Eine Verlobung führt nicht automatisch zu einem verpflichtenden Eheversprechen.

Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Bei einem Prozess gegen einen der Verlobten hat der andere das Recht, die Aussage zu verweigern.

Die Auflösung der Verlobung ist jederzeit möglich. Der Partner, der die Verlobung löst, muss dafür auch keinen Grund angeben.

Was passiert mit Geschenken, wenn die Verlobung gelöst wird?

Unter bestimmten Umständen kann bei einer aufge­lösten Verlobung ein Anspruch auf Schadens­ersatz bestehen. Darunter fallen z.B. ein gekauftes Brautkleid, der Verlobungsring oder die Kosten für den Umzug zum Verlobten. Für die bereits entstan­denen Aufwen­dungen kann dann Ersatz von dem Partner verlangt werden, der die Verlobung aufgelöst hat. Aber auch die Schwiegereltern in spe können Schadenersatz fordern, wenn sie bereits Ausgaben für die Hochzeit getätigt haben.

Wann endet die Verlobung rechtlich gesehen?

Der Mythos, dass eine Verlobung automatisch nach einem Jahr endet, stimmt nicht. Es gibt nämlich keine Frist, nach der eine Verlobung einfach abläuft. Sie endet durch die Eheschließung, durch den Tod eines der Verlobten oder durch Auflösung eines Partners. Auch für die Aufhebung benötigt es keine besondere Form. Es reicht dafür eine mündliche Erklärung (z.B. „Wir sind nicht mehr verlobt.“) aus.

Verlobung bekannt geben: Aber wie?

In unserem Beitrag „Verlobung bekanntgeben“ haben wir tolle Tipps und Ideen, wie ihr eure Verlobung offiziell bekannt geben könnt.

Tipps für die Verlobungsfeier

Ihr plant eine große Verlobungsfeier für Familie, Freunde, Bekannte und Kollegen? In unserem Artikel „Tipps für die Verlobungsfeier“ findet ihr viele Anregungen für eine große Feier.

Carina

Buben-Mama (06|21), Techy-Ehefrau (09|15), Bloggerin, F1-Fan und Bücherwurm (schon immer). Hat zwei Mal geheiratet (den selben Techy natürlich) und schreibt über alles, was du über Hochzeitsplanung & Co. wissen musst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zurück nach oben