Der Sonderurlaub für die persönliche Arbeitsverhinderung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die „persönliche Arbeitsverhinderung“. Zu ihr gehört auch die eigene standesamtliche Hochzeit. Der gesetzliche Mindestanspruch für die eigene Hochzeit beträgt einen Urlaubstag. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen bzw. Arbeitsverträge können das Gesetz jedoch aushebeln. D.h., diese Verträge können den Sonderurlaub für die Hochzeit komplett streichen oder ausweiten.
Beim Sonderurlaub für die Hochzeit solltet ihr folgende Punkte beachten:
Unser tietheknot-Tipp: Bevor ihr mit eurem Arbeitgeber sprecht, werft einen Blick in euren Arbeitsvertrag, in die Tarifverträge oder lasst euch von einem Vertreter des Betriebsrates beraten.
Während es in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für die Hochzeit gibt, ist dies in Österreich nicht der Fall. In der Regel ist der Sonderurlaub im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt. Wie viele Urlaubstage gewährt werden, hängt aber daher von der Branche ab . Meist sind es ein bis maximal drei Tage. Wie dieser Sonderurlaub genommen wird (vor der Hochzeit, nach der Hochzeit, nur für den Hochzeitstag) ist mit dem Arbeitgeber individuell zu klären. Als Arbeitnehmer sollte man den Chef so früh wie möglich über die Hochzeit informieren und die Urlaubstage besprechen.
Unser tietheknot-Tipp: Flitterwochen werden aus betrieblicher Sicht wie ein ganz normaler Urlaub behandelt. Dafür gibt es in der Regel keinen Sonderurlaub.
Unser tietheknot-Tipp: Sind Sonderurlaube im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, aber kollektivvertraglich vorgesehen, dann gelten die Regelungen im Kollektivvertrag. Denn ein Arbeitnehmer kann durch den Arbeitsvertrag nie schlechter gestellt werden.
Nach der Hochzeit ist vor der Hochzeit: Denn auch nach dem großen Tag gibt es noch einige Dinge zu erledigen. Wir verraten euch, was nach der Hochzeit zu tun ist. Eine praktische Checkliste führt euch durch die wichtigsten Projekte.
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Mein Mann und ich heiraten nächstes Jahr. Gut zu wissen, dass man dazu laut deutschem Arbeitsrecht einen Tag Sonderurlaub bekommt. Ich werde mich informieren, ob das auch in meinem Unternehmen der Fall ist oder ob hier durch den Tarifvertrag andere Regeln gelten.