FAQs: Hochzeit in Corona-Zeiten

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Corona hat die Hochzeits-Branche mit voller Wucht getroffen. Viele geplante Hochzeiten mussten bereits in den vergangenen Wochen und Monaten abgesagt oder sogar komplett verschoben werden. Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die aktuelle Corona-Situation zusammengefasst.

Update und Status der Informationen: 12. Juli 2021

Seit 22. März 2021 gelten in Deutschland umfangreiche Covid-Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen. Im Moment können Hochzeitsfeiern nur (sehr) eingeschränkt stattfinden.

In Österreich ist seit 19. Mai 2021 die Gastronomie und Hotellerie geöffnet. Somit können seit Mitte Mai (kleinere) Feierlichkeiten in Restaurants und Hotels wieder stattfinden. Ab 22. Juli gibt es keine Einschränkungen mehr. Ab diesem Stichtag dürfen Hochzeiten uneingeschränkt stattfinden – ohne Mindestabstand, Personenbeschränkung oder eine vorgezogene Sperrstunde. Auch die Masken-Pflicht ist ab 22.07. aufgehoben. Weiterhin gilt jedoch die 3-G-Regel: Geimpft, getestet oder genesen. Aktuelle Informationen gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Wir halten euch auf dem Laufenden!

Können Hochzeiten in Standesämtern und Kirchen aktuell stattfinden?

Österreich

Nach aktuellem Stand können Trauungen auf Standesämtern mit Einschränkungen stattfinden. So ist sowohl die Personenanzahl begrenzt (in Wien gibt es z.B. unterschiedliche Personenbeschränkungen auf den Standesämtern), musikalische Begleitung ist in der Regel nicht überall möglich. Auch die Länge der Zeremonie kann beschränkt sein. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen und ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.

Kirchliche Trauungen können wieder uneingeschränkt stattfinden. Bei der Feier gilt weiterhin Maskenpflicht sowie die Abstandsregel von einem Meter. In der Kirche gibt es bei der Messe oder dem Wortgottesdienst keine 3-G-Regel. Die „Geimpft, Getestet oder Genesen“-Vorschrift gilt jedoch für Feiern nach der Trauung, z.B. bei einer Agape im Pfarrhaus oder bei einem Pfarrfest.

Deutschland

Wegen Corona gibt es Eheschließungen mit starken Einschränkungen. Intime Trauungen auf dem Standesamt sind möglich. Die Anzahl der erlaubten Gäste ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Bund und die Länder haben eine generelle Öffnungsstrategie erarbeitet, dennoch können die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein, da die Regelungen immer von den aktuellen Inzidenz-Werten abhängig sind. Auf der Website der Bundesregierung gibt es dazu weiterführende Links mit den aktuellen Regelungen.

Können Hochzeitsfeiern in Restaurants, Hotels & Co. aktuell stattfinden?

Österreich

Hochzeitsfeiern in Restaurants oder Hotels sind ab Juli wieder möglich. Dabei müsst ihr folgende Regelungen beachten:

  • (FFP2-)Maske beim Betreten und Verlassen des Lokals, nur beim Sitzplatz muss keine Maske getragen werden – entfällt ab 22. Juli 2021
  • 3-G-Regel: Geimpft, Getestet, Genesen – bleibt auch nach dem 22. Juli 2021 bestehen
    • Geimpft: Impfung nach dem 22. Tag der ersten Impfung, Nachweis über Impfpass, Grüner Pass oder ELGA
    • Genesen: Behördlicher Bescheid ist für 180 Tage gültig.
    • Getestet: Zutrittstests / Eintrittstest (Antigen-Test maximal 48 Stunden, PCR-Test maximal 72 Stunden alt)
  • Registrierungspflicht vor Ort
  • Gruppengröße: Indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder), Outdoor max. 10 Personen – ab 22. Juli 2021 keine Personenbeschränkung mehr

Deutschland

Hochzeitsfeiern können stattfinden, sind aber abhängig von den aktuellen Inzidenzen im Bundesland.

Die folgenden Informationen galten für Hochzeitsfeiern während des Sommers 2020 und werden wohl auch dann wieder gültig sein, sobald größere Feiern möglich sind.

Müssen wir eine Gästeliste führen?

Ja. Alle Gäste sind für Zwecke der Kontaktnachverfolgung mit vollständigem Namen und Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Adresse, Telefonnummer) zu erfassen.

Werden Mitarbeiter bzw. Hochzeits-Dienstleister in die maximal erlaubte Personenanzahl miteinberechnet?

Nein, Personen die zur Durchführung der Hochzeit erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen.

Wie lange dürfen wir feiern?

Österreich: Abhängig von der Location.

Deutschland: Die Sperrstunden werden in den einzelnen Bundesländern herabgesetzt, sobald ein bestimmter Inzidenz-Wert überschritten wird. Hier müsst ihr euch über die aktuellen Regelungen eures Bundeslandes auf dem Laufenden halten.

Wann muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. eine FFP2-Maske getragen werden?

Beim Betreten von Veranstaltungsorten (z.B. Kirche, Standesamt) ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. In Österreich gilt ab 22. Juli kein generelle FFP2-Masken-Pflicht mehr.

Menü oder Buffet: Sind Buffets im Moment überhaupt erlaubt?

Ja, aber nur unter Auflagen. In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig. Daher muss bei Buffets darauf geachtet werden, dass die Mindestabstände zwischen den Personen eingehalten werden können und die Speisen nur am Sitzplatz konsumiert werden.

Ist Musik und Tanz erlaubt?

Musik und Tanz wird nicht explizit verboten, da allerdings Abstand zu Personen zu halten ist, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und beim Verlassen des Sitzplatzes ein MNS bzw. eine FFP2-Maske getragen werden muss, wird eine richtige Party schwer möglich sein.

Muss ich Stornogebühren zahlen, wenn ich meine Hochzeit absage?

Hier muss unterschieden werden, ob die Hochzeit offiziell stattfinden darf oder behördlich untersagt wird. Wenn ihr einfach nur aus Vorsicht oder Angst eure Hochzeit storniert, werden die im Vertrag festgelegten Stornokosten fällig.

Wer trägt die Kosten, wenn eine Hochzeit verkleinert werden muss?

Wenn eine ursprünglich für 100 Teilnehmer geplante Hochzeit wegen gestiegener Coronafälle auf 50 Menschen reduziert werden muss, können dabei auch Kosten entstehen – zum Beispiel für das geplante Essen. Diese Kosten müssen vom Hochzeitspaar getragen werden. Wenn die Hochzeit komplett abgesagt werden muss, weil die Gastronomie von den Behörden dicht gemacht wird, müsst ihr mit keinen Kosten rechnen.

Was gilt generell für Hochzeiten 2021/2022?

Für Hochzeiten im diesem Jahr können leider weiterhin keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden. Auch eine Orientierung an den aktuellen Regelungen ist nicht sinnvoll, da sich die Situation jederzeit ändern kann. Dies hat auch das Hochzeitsjahr 2020 gezeigt, wo es nach Lockerungen vor dem Sommer im September wieder zur Verschärfungen in der Gastronomie gekommen ist. Die Regelungen für Herbst 2021 hängen stark vom weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie und der Ausbreitung der Delta-Variante ab.

Wo kann ich mich auf dem Laufenden halten?

Während in Österreich bundesweit grundsätzlich einheitliche Regelungen gelten, ist dies in Deutschland je nach Landkreis und Stadt unterschiedlich. Informiert euch daher auf den Websites des Gesundheitsministeriums oder eures Landkreises über die aktuell gültigen Regelungen. Bedenkt dabei, dass sich diese (leider) jederzeit ändern können.

Linktipps für deine Hochzeit in Corona-Zeiten

  • Der Hochzeitstermin steht fest, die Einladungen sind verschickt und die Hochzeitsfeier geplant. Doch dann passiert es: Die Hochzeit muss verschoben oder abgesagt werden. Wir haben die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.
  • Gerade in der aktuellen Corona-Zeit sind viele Brautpaare verunsichert. Wir haben euch die wichtigsten Fakten rund um das Thema Hochzeitsversicherung zusammengefasst.
  • Eure Hochzeit soll trotz Corona stattfinden – dann verpasst nicht unsere wichtigsten Tipps zu eurer Corona-Hochzeit.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Wir hoffen auf euer Verständnis.

Carina

Buben-Mama (06|21), Techy-Ehefrau (09|15), Bloggerin, F1-Fan und Bücherwurm (schon immer). Hat zwei Mal geheiratet (den selben Techy natürlich) und schreibt über alles, was du über Hochzeitsplanung & Co. wissen musst.

2 Kommentar zu “FAQs: Hochzeit in Corona-Zeiten

  1. Wir heiraten in Velden Trauung im freien und Tafel in einen offenen Raum die Hochzeit findet am 21.Juni statt Anzahl der Gäste 32 Personen

    1. Hallo Silvia,
      das hört sich nach einer sehr guten Lösung an – in dieser Corona-Zeit kann man sich ja leider auf gar nichts verlassen. 🙂 Lieben Gruß und alles Liebe für den großen Tag!

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