Update: 2. November 2020
Ab dem 02. November gelten in Österreich und Deutschland neue Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen. Bis Ende November können aufgrund der Schließung der Gastronomie somit keine Hochzeitsfeiern stattfinden. Die untenstehenden Informationen sind daher im Moment so nicht mehr gültig. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Status der Informationen: 19. Oktober 2020
Österreich: Nach aktuellem Stand können Trauungen auf Standesämtern und in der Kirche weiterhin stattfinden, Hochzeitsfeiern und -parties sind aufgrund der Personenbeschränkung bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Da Hochzeiten als Veranstaltungen ohne fix zugewiesenem Sitzplatz gelten, können bei Feiern ab 23. Oktober 2020 in Innenräumen maximal 6 Personen, im Freien maximal 100 Gäste teilnehmen.
Deutschland: Hier gelten in den unterschiedlichen Bundesländern weiterhin unterschiedliche Regelungen. Gibt es in einem Bundesland 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, dann wird beispielsweise die Maskenpflicht ausgeweitet und die Gästezahl bei Feiern begrenzt. Die erlaubte Teilnehmerzahl variiert aktuell je nach Bundesland zwischen 10 und 150 Personen. Wird in einer Stadt oder einem Landkreis der kritische Wert an Corona-Neuinfektionen überschritten, können sämtliche Auflagen verschärft werden. Auf hochzeitsportal24.de findet ihr eine Übersicht aller Bundesländer und den derzeit geltenden Regelungen.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter als auch auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) zu achten.
Ja. Alle Gäste sind für Zwecke der Kontaktnachverfolgung mit vollständigem Namen und Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Adresse, Telefonnummer) zu erfassen.
Nein, Personen die zur Durchführung der Hochzeit erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen.
Österreich: In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 1 Uhr für private Veranstaltungen bzw. geschlossene Gesellschaften. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurde die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt.
Deutschland: Die Sperrstunden werden in den einzelnen Bundesländern herabgesetzt, sobald ein bestimmter Inzidenz-Wert überschritten wird. Hier müsst ihr euch über die aktuellen Regelungen eures Bundeslandes auf dem Laufenden halten.
Beim Betreten von Veranstaltungsorten (z.B. Kirche, Standesamt) ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- Nasenbereich abedeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Gastronomiebetriebe gelten die Gastronomieregelungen. So müsst ihr beim Betreten der Örtlichkeiten und auf dem Weg zur Toilette jedenfalls einen MNS tragen. Am Tisch darf die Maske abgelegt werden.
Ja, aber nur unter Auflagen. In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig. Daher muss bei Buffets darauf geachtet werden, dass die Mindestabstände zwischen den Personen eingehalten werden können und die Speisen nur am Sitzplatz konsumiert werden.
Musik und Tanz wird nicht explizit verboten, da allerdings Abstand zu Personen zu halten ist, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und beim Verlassen des Sitzplatzes ein MNS getragen werden muss, wird eine richtige Party schwer möglich sein.
Hier muss unterschieden werden, ob die Hochzeit offiziell stattfinden darf oder behördlich untersagt wird. Wenn ihr einfach nur aus Vorsicht oder Angst eure Hochzeit storniert, werden die im Vertrag festgelegten Stornokosten fällig.
Wenn eine ursprünglich für 100 Teilnehmer geplante Hochzeit wegen gestiegener Coronafälle auf 50 Menschen reduziert werden muss, können dabei auch Kosten entstehen – zum Beispiel für das geplante Essen. Diese Kosten müssen vom Hochzeitspaar getragen werden. Wenn die Hochzeit komplett abgesagt werden muss, weil die Gastronomie von den Behörden dicht gemacht wird, müsst ihr mit keinen Kosten rechnen.
Für Hochzeiten im kommenden Jahr können keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden. Auch eine Orientierung an den aktuellen Regelungen ist nicht sinnvoll, da sich die Situation jederzeit ändern kann. Dies hat auch das Hochzeitsjahr 2020 gezeigt, wo es nach Lockerungen vor dem Sommer im September wieder zur Verschärfungen in der Gastronomie gekommen ist. Die Regelungen für 2021 hängen stark vom weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie ab und ab wann eine erfolgreiche Medikation sowie Impfung verfügbar ist.
Während in Österreich bundesweit einheitliche Regelungen gelten, ist dies in Deutschland je nach Landkreis und Stadt unterschiedlich. Informiert euch daher auf den Websites des Gesundheitsministeriums oder eures Landkreises über die aktuell gültigen Regelungen. Bedenkt dabei, dass sich diese (leider) jederzeit ändern können.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Wir hoffen auf euer Verständnis.
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