Was kostet ein Ehevertrag?

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Verliebt, verlobt und bald verheiratet. Neben den Vorbereitungen für den großen Tag, gibt es auch einige rechtliche und finanzielle Dinge mit dem zukünftigen Ehepartner zu besprechen. Ein wichtiges Thema: Der Ehevertrag. Doch brauchen wir als Paar überhaupt so einen Vertrag? Und was kostet ein Ehevertrag eigentlich? Wir haben die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.

Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Bitte beachtet, dass die folgenden Informationen keine umfassende Rechtsberatung ersetzen können. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen zusammengetragen, raten euch aber dringend dazu, euch von einem Anwalt bzw. Notar beraten zu lassen. Das Erstgespräch ist in der Regel kostenlos.

Was regelt ein Ehevertrag?

Noch immer genießt der Ehevertrag einen eher schlechten Ruf und wirkt für viele unromantisch. Doch eigentlich sind alle Vorbehalte gegenüber einem Ehevertrag unbegründet. Objektiv betrachtet, ist es sogar sehr vernünftig und vorausschauend einen solchen Vertrag abzugschließen, um in der Zukunft einem möglichen Streit oder schlechten Gefühlen vorzubeugen. Denn der Ehevertrag regelt die persönlichen Verhältnisse zwischen den beiden Ehepartnern. Dabei stehen vor allem die Verteilung der Vermögenswerte und die Unterhaltspflicht – im Falle einer Scheidung – im Vordergrund. Aber auch anderen Dinge, wie z.B. die Rollenverteilung in der Ehe, Möbelstücke, Kunst, Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach der Scheidung etc. können in einem Ehevertrag geregelt werden.

Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, also auch während der Ehe kann so ein Vertrag abgeschlossen, erweitert oder abgeändert werden. Im Idealfall nehmen sich Paare etwa ein halbes Jahr vor der Hochzeit Zeit, um das Thema Ehevertrag zu besprechen und abzuhaken.

Noch immer werden fast die Hälfte aller Ehen in Deutschland und Österreich wieder geschieden. Dies zeigt, wie wichtig ein Ehevertrag für verheiratete Paare sein kann.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist vor allem in den folgenden Situationen sinnvoll:

  • Paare, die unterschiedlich hohe Einkommen haben
  • Ein Partner ist selbständig bzw. hat ein eigenes Unternehmen
  • Beide Partner sind berufstätig und möchten (später) Kinder bekommen
  • Bei (höheren) Schulden eines Ehepartners
  • Ehepartner mit einem großen Altersunterschied
  • Bei einer Ehe mit einem Ausländer

Gibt es Muster für den Ehevertrag?

Nein, für Eheverträge gibt es keine allgemein gültigen Muster. Ihr könnt zwar einen Ehevertrag selbst formulieren, dieser sollt jedoch immer von einem Experten (Rechtswanwalt und Notar) geprüft werden. Damit die Beurkundung offiziell ist, benötigt ihr für einen Ehevertrag immer einen Notar – egal, wer den Vertrag aufgesetzt hat.

Untenstehend findet ihr einige Standard-Formulierungen, die in Eheverträgen häufig vorkommen. Diese können selbstverständlich noch durch eigene Aspekte ergänzt werden (z.B. Schenkungen).


Präambel
Nachfolgend ist der Ehevertrag zwischen

Name des Gatten, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und
Name der Gattin, ggf. Mädchenname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit

festgehalten.

Wir beabsichtigen, in naher Zukunft zu heiraten / Wir haben bereits vor dem Standesbeamten XY geheiratet.
Wir sind beide berufstätig und verfügen über ein eigenes Einkommen / XY ist berufstätig, während YZ für die Kindesbetreuung zuständig ist.

Wir sind kinderlos und planen auch zukünftig, keine Kinder zu haben. / Da wir im Laufe unserer Ehe Kinder bekommen möchten, […]

Unsere Altersvorsorge wird durch folgende Leistungen abgedeckt: – hier Angaben einfügen –

Eheliches Güterrecht

(an dieser Stelle müssen Sie Auskünfte darüber erteilen, ob Sie die Zugewinngemeinschaft um bestimmte Klauseln erweitern oder diesen durch einen Wahlgüterstand aufheben möchten)

Für unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben werden. Fortan soll der Güterstand der Gütertrennung/ der Gütergemeinschaft gelten. Den Unterzeichnenden ist klar, dass im Falle der Auflösung eines Güterstandes kein Versorgungsausgleich stattfindet.

– oder –

Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft soll auch weiterhin für unsere Ehe gelten, jedoch mit folgenden Abänderungen (an dieser Stelle vertragsspezifische Änderungen aufführen):

  • Insofern der Güterstand nicht durch den Tod beendet wird, wird auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Dies gilt vor allem für den Fall einer Scheidung.
  • Der Zugewinnausgleich soll nur in folgendem Maße stattfinden: […]
  • Folgende Vermögenswerte sind von einem Zugewinnausgleich ausgeschlossen: […]

Versorgungsausgleich

Beide Ehegatten verzichten auf einen Versorgungsausgleich und erkennen diesen Verzicht wechselseitig an. Uns ist bekannt, dass der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich unwirksam wird, wenn einer der Vertragspartner innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Vertrages einen Scheidungsantrag stellt.

– oder –

Ein Versorgungsausgleich findet nur in folgendem Umfang statt:

  • Person YX erhält einen Versorgungsausgleich anhand folgender Anwartschaften: […]
  • Ein Versorgungsausgleich darf dann stattfinden, wenn aus der Ehe ein gemeinschaftliches Kind hervorgegangen ist. In diesem Fall kann ein Versorgungsausgleich ab dem xx.xx.xxxx geltend gemacht werden.
  • Die Vertragspartner dürfen unter folgenden Umständen vom Ausschluss des Versorgungsausgleiches zurücktreten. […]

Nachehelicher Unterhalt

Beide Vertragspartner verzichten auf etwaigen nachehelichen Unterhalt. Beide erkennen diesen Verzicht an.
Ausnahmen können dann bestehen, wenn aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgeht. Dann ist ein Geschiedenenunterhalt regulär zu entrichten/ in folgendem Umfang zu erbringen: […]

– oder –

Im Falle der Eheauflösung durch eine Scheidung sollen Geschiedenenunterhalt in folgendem Umfang erbracht werden: […]

Sonstige Ausgleichsleistungen

Schenkungen, welche während dem Bestand der Ehe erbracht wurden, dürfen im Falle der Eheauflösung nicht zurückgefordert werden.

Erb- und Pflichtteilsverzicht

Beide Vertragspartner verzichten auf das Erb- und Pflichteilsrecht und erkennen Ihren gegenseitigen Verzicht an.

…………………………………………..
Datum, Unterschriften der Ehegatten

Wer sich für einen Ehevertrag entscheidet, sollte sich von einem Rechtsanwalt individuell beraten lassen und mit diesem einen Vertrag ausarbeiten. Die Erstberatung ist bei vielen Anwälten und Notaren meist sogar kostenlos. Damit der Ehevertrag auch rechtlich gültig ist, muss er von beiden Partnern bei einem Notar unterzeichnet werden. Sowohl für die Ausarbeitung des Vertrages als auch für die notarielle Beglaubigung müsst ihr die Kosten tragen, die von eurem aktuellen Vermögen abhängig sind.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für einen Ehevertrag sind von Kanzle zu Kanzlei sehr unterschiedlich. Sie hängen einerseits von den Honoraren der Anwaltskanzlei ab, andererseits aber auch vom Beratungsaufwand und eurer individuellen Vermögenssituation. Die Erstberatung eines Anwalts für einen Ehevertrag beträgt zwischen 100 bis 200 Euro. Geht es dann im Anschluss um das Ausarbeiten eines individuellen Vertrages, hängen die weiteren Kosten von euren Vermögenswerten ab.

Beispiel für die Kosten eines Ehevertrags: Beträgt euer Gesamtvermögen um die 100.000 Euro, so werden die Anwaltskosten bei ca. 3.000 Euro liegen. Die notarielle Beglaubigung beläuft sich dann nochmals auf ca. 300 bis 400 Euro.

Linktipps: Alles rund um die Verlobung und den Ehevertrag

  • Wir verraten euch im Detail, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und was ihr im Falle des Falles beachten müsst. 
  • Viele künftige Brautpaare entscheiden sich vor der Hochzeit für eine Verlobung. Doch was bedeutet die Verlobung rechtlich? Wir klären auf.
  • Es soll der schönste Tag im Leben werden: Der eigene Hochzeitstag. Doch bei so einem großen Fest kann auch einiges schief gehen. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um das Thema Hochzeitsversicherung zusammengefasst.

Buchtipp: „Sich trauen: Ratgeber rund um die Ehe“

Warum eigentlich heiraten? Und falls ja, brauchen wir einen Ehevertrag? Wie sorgen wir füreinander und für unsere Familie vor? Können wir durch eine Ehe Steuern sparen? Diesen Fragen widmet sich das Buch „Sich trauen: Ratgeber rund um die Ehe“ von der Stiftung Warentest.

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Carina

Buben-Mama (06|21), Techy-Ehefrau (09|15), Bloggerin, F1-Fan und Bücherwurm (schon immer). Hat zwei Mal geheiratet (den selben Techy natürlich) und schreibt über alles, was du über Hochzeitsplanung & Co. wissen musst.

3 Kommentar zu “Was kostet ein Ehevertrag?

  1. Ich glaube, dieser Artikel ist der, beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zum Ehevertrag gefunden. Danke für den Beitrag.

  2. Vielen Dank dafür, wie ein Muster-Ehevertrag aussehen könnte! Ich habe meiner Freundin einen Heiratsantrag gemacht und sie hat diesen angenommen. Wir werden uns für den individuellen Ehevertrag noch an eine zuverlässige Anwaltskanzlei für Familienrecht wenden.

  3. Gut zu wissen, wie der Preis für die Erstberatung eines Anwalts für einen Ehevertrag ausfällt. Ich möchte für meine Frau und mich einen Ehevertrag erstellen lassen. Dafür suchen wir uns nächste Woche einen Anwalt für Familienrecht.

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